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Welche Rechtsform wählen?

24 Feb

Autor: admin - Kategorie: Rechtsform

Welche Rechtsform die optimale für Ihr gerade neu gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Zweck Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich alleine oder zusammen mit anderen Partnern selbstständig machen wollen. Typische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Hiermit haben Sie als Gründer die wenigsten Beschränkungen, was die Buchführung und andere Formalitäten angeht. Gleichwohl sind Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heißt, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Analog verhält es sich bei einer ähnlichen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sobald sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber vollends, gleichwohl wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so erhebliches Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das meint im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber nur mit ihrer Firmeneinlage haften. Das eigenen Vermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung etablieren zu können, braucht es jedoch eine Mindesteinlage von 25.000 €. Weiters muss ein Gesellschaftervertrag angefertigt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt. Bei dieser Rechtsform vertritt alles in allem nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die bestmögliche für Ihr unternehmerisches Projekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu etablieren, benötigt man zumindest zwei Personen. Zudem muss zumindest ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist speziell dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar sehr wohl Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern ausschließlich an Gewinn und Verlust.

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