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Betriebsprüfung

24 Feb

Autor: admin - Kategorie: Allgemein, Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung kann jeden berühren. Als rechtliche Grundlage dafür ist zum einen die Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. konstante Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großbetrieben durchgeführt, Mittelständische und kleinere Betrieb hingegen werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft. Summa summarum gilt aber: Je größer Ihr Betrieb ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Konzern alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.  Gründe für eine Betriebsprüfung können große Einlagen im Firmenvermögen trotz geringem Privatvermögen, Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der herkömmlichen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Hinweise für Ihren Steuerprüfer sind überdurchschnittliche nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Gesellschaftervermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Transfere oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.  In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb brieflich ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es vernünftig, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.  Weitgehend haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund inhaltlicher Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, jedoch besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, so dass die Betriebsprüfung flott und reibungslos durchgeführt werden kann.

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